Hamburg-Mitte
314.797 Einwohner
Altstadt, HafenCity, Neustadt
Bestatter in Hamburg-MitteBestatter Hamburg: Wir nehmen Ihre Anfrage auf und vermitteln Ihnen kostenfrei ein Bestattungsunternehmen aus Ihrem Hamburger Bezirk. Der vermittelte Bestatter meldet sich bei Ihnen und berät Sie zur Bestattung, Beerdigung oder Beisetzung. Sie entscheiden, welche Leistungen Sie beauftragen möchten.
Sie müssen sich nicht vor dem ersten Gespräch auf eine Bestattungsart oder einen Friedhof festlegen. Im Formular können Sie angeben, ob es um einen Trauerfall, eine Vorsorge oder ein anderes Anliegen geht. Teilen Sie uns eine Rückrufnummer mit und nennen Sie Ihren Bezirk. Wenn Sie schon wissen, wo die Beisetzung stattfinden soll, wählen Sie den Friedhof aus. Auch eine noch offene Entscheidung können Sie angeben. Für Angehörige ist diese Vermittlung kostenfrei.
Mit Ihrer Einwilligung leiten wir die Angaben an ein Bestattungsunternehmen weiter. Der vermittelte Bestatter meldet sich bei Ihnen. Im Gespräch können Sie die Bestattungsart, den gewünschten Friedhof und die Gestaltung der Trauerfeier besprechen. Fragen Sie nach einem schriftlichen Kostenvoranschlag, der die Leistungen des Unternehmens und die Gebühren anderer Stellen getrennt nennt. Das gibt Ihnen eine Grundlage für Ihre Entscheidung. Das Absenden der Anfrage ist noch keine Beauftragung einer Bestattung.
Der Vertrag über die Bestattungsleistungen kommt mit dem Unternehmen zustande, das Sie beauftragen. Premium Lead GmbH organisiert selbst keine Bestattungen. Wir bieten keine eigene Aufbahrung, keine eigenen Trauerhallen und keinen Bestattungsstandort in Hamburg an. Unser Angebot verbindet eine Vermittlungsanfrage mit Informationen zu Hamburger Friedhöfen, Gebühren und zuständigen Stellen. Sie können die Angaben vor dem Gespräch lesen und anschließend mit dem vermittelten Bestatter klären, was für Ihren konkreten Fall wichtig ist.
Hamburg gliedert sich in Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Für die Vermittlung hilft uns die Angabe Ihres Bezirks. Die Friedhöfe haben unterschiedliche Träger: Neben der Hamburger Friedhöfe AöR sind Bezirksämter und evangelische Kirchengemeinden vertreten. Ein Bezirk ist deshalb nicht mit einer einzigen Friedhofsverwaltung gleichzusetzen. Auch die Gebühren können sich nach dem Träger unterscheiden. Die folgenden Einwohnerzahlen beziehen sich auf den Stand 31.12.2024 des Statistikamts Nord.
314.797 Einwohner
Altstadt, HafenCity, Neustadt
Bestatter in Hamburg-Mitte281.136 Einwohner
Altona-Altstadt, Sternschanze, Altona-Nord
Bestatter in Altona277.656 Einwohner
Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude
Bestatter in Eimsbüttel331.291 Einwohner
Hoheluft-Ost, Eppendorf, Groß Borstel
Bestatter in Hamburg-Nord456.412 Einwohner
Eilbek, Wandsbek, Marienthal
Bestatter in Wandsbek134.263 Einwohner
Lohbrügge, Bergedorf, Curslack
Bestatter in Bergedorf178.341 Einwohner
Harburg, Neuland und Gut Moor, Wilstorf
Bestatter in HarburgDie Bezirksseiten ordnen die Friedhöfe und Behörden räumlich ein. Dort finden Sie die jeweils aufgeführten Stadtteile, Friedhofsadressen, Träger und Hinweise zu den Gebühren. In Eimsbüttel gibt es keinen staatlichen oder bezirklichen Friedhof. In Wandsbek finden Sie unter anderem die Friedhöfe Tonndorf und Rahlstedt sowie den Waldfriedhof Volksdorf. In Harburg gehören Langenbek, Heidefriedhof und Fischbek zu den bezirklichen Friedhöfen. Nennen Sie im Formular den gewünschten Ort, auch wenn er in einem anderen Bezirk liegt.
Quelle und Stichtag der Einwohnerzahlen: Statistikamt Nord, Bevölkerung in Hamburg 2024 (A I S 1 j 24), 31.12.2024.
Für das Jahr 2025 nennt das Statistikamt Nord 18.807 Sterbefälle in Hamburg. Die Stadt hatte zum Stichtag 31.12.2025 1.869.473 Einwohner. Diese Zahlen beschreiben die Bevölkerung und die Sterbefälle der Stadt. Sie sagen nicht, auf welchem Friedhof eine einzelne Person beigesetzt wurde. Dafür ist zwischen der städtischen Statistik und den Angaben eines Friedhofsträgers zu unterscheiden. Beide Angaben sind hilfreich, haben aber unterschiedliche Bezugsgrößen und stammen aus verschiedenen Berichtsjahren.
Im Geschäftsbericht 2024 der Hamburger Friedhöfe AöR betragen die Zahlen 15.845 Bestattungen und 14.287 Einäscherungen. Der Urnenanteil bei den Bestattungen dieses Trägers beträgt 80,65 %, der Sarganteil 19,35 %. Diese Verteilung ist keine Vorgabe für Ihre Entscheidung. Welche Bestattungsart passt, richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person und den Möglichkeiten des gewählten Ortes. Besprechen Sie deshalb die Bestattungsart und die Grabart getrennt: Auch nach einer Einäscherung stehen unterschiedliche Formen der Urnenbeisetzung zur Auswahl.
Quellen: Statistikamt Nord, Statistische Information 108/2026 und Geschäftsbericht 2024 Hamburger Friedhöfe AöR.
Nach einem Todesfall sind die Überführung, die Meldung beim Standesamt und die spätere Bestattung zu unterscheiden. Diese Schritte haben nicht dieselbe Frist. Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen anfragen, nennen Sie den Ort, an dem die Person verstorben ist, und den Bezirk. So kann der vermittelte Bestatter mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen. Verwechseln Sie die Frist für die Überführung nicht mit einer vermeintlichen festen Frist für die Beisetzung. In Hamburg gelten die folgenden Formulierungen des Bestattungsgesetzes.
Die verstorbene Person muss unverzüglich, spätestens 36 Stunden nach Feststellung des Todes, in eine Leichenhalle oder einen von den Angehörigen bestimmten Raum überführt werden (§ 6 Abs. 1).
Eine starre Bestattungsfrist kennt das Hamburger Gesetz nicht. Wird innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes keine Bestattung veranlasst, muss das der Behörde angezeigt werden (§ 10 Abs. 1).
Zuständig ist immer das Standesamt des Bezirks, in dem die Person verstorben ist (nicht der Wohnort). Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Stirbt jemand im Krankenhaus oder Heim, zeigt die Einrichtung an.
Die erste Sterbeurkunde kostet 19,50 €, jede weitere im selben Vorgang 8,50 €. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Der Sterbeort und der Wohnort können in unterschiedlichen Bezirken liegen. Für die Beurkundung ist daher nicht allein Ihre Wohnadresse maßgeblich. Auf den Bezirksseiten finden Sie die aufgeführten Standesämter. Fragen zum Ablauf können Sie mit dem vermittelten Bestattungsunternehmen besprechen. Einen thematischen Überblick finden Sie unter Was tun im Todesfall. Halten Sie dabei die Entscheidung über die Trauerfeier von den zunächst erforderlichen Meldungen getrennt.
Quellen: Hamburgisches Bestattungsgesetz vom 30.10.2019 (HmbGVBl. S. 379), hamburg.de: Sterbefall beim Standesamt anzeigen und Hamburg Service: Sterbeurkunde.
Bestattungsart und Grabart bezeichnen unterschiedliche Entscheidungen. Die Bestattungsart betrifft etwa die Beisetzung im Sarg oder die Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung. Die Grabart beschreibt den Platz auf dem Friedhof, beispielsweise ein Einzelgrab, ein Familiengrab oder ein Baumgrab. Die Hamburger Friedhöfe bieten je nach Standort unterschiedliche Möglichkeiten. Der vermittelte Bestatter berät Sie dazu. Fragen Sie nach dem gewünschten Ort, der Nutzung des Grabes und den jeweiligen Gebühren, statt verschiedene Angebote allein anhand eines Gesamtbetrags zu vergleichen.
Erdbestattungen sind im Sarg oder im Leichentuch zulässig (§ 12 Abs. 1). Eine Feuerbestattung erfolgt im Holzsarg (§ 14 Abs. 1). Auf dem Friedhof Ohlsdorf gibt es klassische Einzel- und Familiengräber für Sarg oder Urne. Der Hauptfriedhof Altona nennt Erdwahl- und Erdreihengräber sowie islamische Gräber. Auf dem Friedhof Öjendorf sind Beisetzungen nach islamischen Riten möglich, darunter die Beisetzung im Leichentuch. Weitere Angaben zur Bestattungsart finden Sie unter Erdbestattung in Hamburg. Welche Grabstätte konkret verfügbar ist, klären Sie mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Vor einer Feuerbestattung ist eine weitere Leichenschau vorgeschrieben (§ 13 Abs. 2). Betreiber der beiden aufgeführten Krematorien ist die Hamburger Krematorium GmbH, Tochter der Hamburger Friedhöfe AöR. Die Standorte sind Krematorium Ohlsdorf (Forum Ohlsdorf), Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg und Krematorium Öjendorf, Manshardtstraße 200, 22119 Hamburg. In beiden Krematorien können Angehörige die verstorbene Person bis zur Einäscherung begleiten (Broschüre Oktober 2025). Einzelheiten finden Sie unter Feuerbestattung in Hamburg. Die Einäscherung und die spätere Beisetzung der Urne sind getrennte Leistungen. Das ist auch beim Lesen eines Kostenvoranschlags wichtig.
Auf dem Friedhof Ohlsdorf bietet die Betreiberbroschüre Baumgräber für bis zu zwei Urnen und den Ohlsdorfer Ruhewald mit Urnengräbern für bis zu vier Urnen um Bäume am Prökelmoor. In Öjendorf gibt es Baumgräber für zwei Urnen nahe dem Haupteingang. Der Friedhof Blankenese bietet Waldbegräbnisse im Kronenbereich großer Bäume. Diese Möglichkeiten liegen auf Friedhöfen. Informationen zu diesen Formen und den aufgeführten Bestattungswäldern im Umland stehen unter Baumbestattung in Hamburg. Fragen Sie nach dem konkreten Träger und der zugehörigen Gebührenregelung.
Die Beisetzung einer Urne von einem Schiff auf See ist zulässig, wenn sie dem Willen der verstorbenen Person entspricht (§ 16 Abs. 2). Anbieter von Seebestattungen für Hamburger Familien legen unter anderem in Büsum (Nordsee) ab; für die Ostsee nennen Reedereien zum Beispiel Travemünde, Kiel-Friedrichsort und Heiligenhafen. Besprechen Sie den gewünschten Küstenort mit dem vermittelten Unternehmen. Die Kosten der Reederei sind von den Kosten der Einäscherung und den Bestatterleistungen zu unterscheiden. Weitere Angaben finden Sie unter Seebestattung in Hamburg. Eine Abfahrt an der Küste ist nicht dasselbe wie eine Abfahrt aus dem Hamburger Hafen.
Die fünf hier vorgestellten Friedhöfe liegen in unterschiedlichen Bezirken und gehören nicht alle zum selben Träger. Ohlsdorf und Öjendorf werden von der Hamburger Friedhöfe AöR betrieben. Für den Hauptfriedhof Altona ist das Bezirksamt Altona zuständig, für den Friedhof Bergedorf das Bezirksamt Bergedorf. Der Friedhof Blankenese gehört zur evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Blankenese. Diese Unterschiede betreffen auch die Auskunft über Grabstätten und Gebühren. Verwenden Sie für eine Anfrage daher den genauen Friedhofsnamen und nicht nur den Namen des Bezirks.
Laut Betreiber ist der Friedhof Ohlsdorf der größte Parkfriedhof der Welt und Hamburgs größte Grünanlage. Die Fläche beträgt 389 Hektar, die Adresse lautet Fuhlsbüttler Straße 756, 22337 Hamburg. U1 und S1 halten an der Station Ohlsdorf direkt vor dem Haupteingang. Der Friedhof ist täglich geöffnet; die saisonalen Öffnungszeiten veröffentlicht die Hamburger Friedhöfe AöR. Zum Angebot gehören klassische Gräber, der Ruhewald, Baumgräber, ein Kolumbarium und eine Krypta im Forum Ohlsdorf. Das Beratungszentrum beantwortet Fragen unter 040 593 88-0. Für einen Besuch sollten Sie die saisonalen Öffnungszeiten des Betreibers prüfen.
Mit 98,7 Hektar der zweitgrößte Friedhof Hamburgs, laut Betreiber Deutschlands erster Rasenfriedhof mit kreisförmigen Rasengrabfeldern. Der Friedhof liegt an der Manshardtstraße 200, 22119 Hamburg in Hamburg-Mitte (Stadtteil Billstedt). Grabarten: Paar-Anlage für Sarg und Urne in Rasen, Baumgräber für zwei Urnen nahe dem Haupteingang, Naturgräber am Schleemer Bach, Öjendorfer Urnenwand, anonymer Urnenhain, Kindergrabstätte, unbekanntes Feld. Geöffnet an 365 Tagen: April bis Oktober 8 bis 21 Uhr, November bis März 8 bis 18 Uhr. Mit dem Auto befahrbar, Tempo 30. Auf dem Gelände befindet sich außerdem das Krematorium Öjendorf. Die unterschiedlichen Grabangebote sollten Sie nicht mit einer einzigen pauschalen Gebühr gleichsetzen. Maßgeblich ist die ausgewählte Grabstätte.
Größter Friedhof im Bezirk Altona mit 63 Hektar, eröffnet am 01.11.1923. Die Adresse ist Stadionstraße 5, 22525 Hamburg. Geplant von Gartenbaudirektor Ferdinand Tutenberg im Sinne der Friedhofsreform; Allee japanischer Zierkirschen. Zum Angebot gehören Erd- und Urnengräber, Baumgräber sowie islamische Grabstätten. Für den Standort gilt die Gebührenliste des Bezirksamts Altona. Wenden Sie sich bei Fragen zum konkreten Grab und zur Trauerfeier an die zuständige Verwaltung.
Träger: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Blankenese; 18 Hektar Parkfriedhof, geografisch im Stadtteil Sülldorf. Die Adresse lautet Sülldorfer Kirchenweg 151, 22589 Hamburg. Kapelle von 1927 für bis zu 120 Personen, Abschiedsraum mit Kühlung, Außenaltar. Zu den Urnenangeboten gehören unter anderem ein Kolumbarium mit Urnenstelen, Waldbegräbnisse und Gemeinschaftsgräber. Für diesen kirchlichen Friedhof gilt eine eigene Gebührensatzung. Die Angaben der Hamburger Friedhöfe AöR können deshalb nicht einfach auf Blankenese übertragen werden.
Träger: Bezirksamt Bergedorf; eröffnet 1907 als Waldfriedhof nach Plänen von Wilhelm Cordes, der auch den Friedhof Ohlsdorf gestaltete. Die Friedhofsadresse ist August-Bebel-Straße 200, 21029 Hamburg. Kapelle 1 von 1909, Kapelle 2 von 1972 und ein Urnenabschiedsraum. Das Bezirksamt Bergedorf veröffentlicht eine eigene Gebührenliste; aktuelle Beträge erfragen Sie bei der Friedhofsverwaltung. Wahl- und Reihengräber, anonyme Grabfelder und naturnahe Bestattungen sind aufgeführt. Eine Übersicht weiterer Standorte und ihrer Träger finden Sie unter Friedhöfe in Hamburg.
Unterscheiden Sie die Gebühren für das Grab und die Beisetzung von den Leistungen des Bestattungsunternehmens. Die Hamburger Friedhöfe AöR veröffentlicht eine Gebührenübersicht, andere Träger haben eigene Listen oder Satzungen. Ein Rechenbeispiel ist deshalb immer an seinen Träger und seinen Stand gebunden. Die folgenden Beispiele verwenden die AöR-Gebührenübersicht, gültig ab 01.01.2026. Sie sind keine Gesamtkosten einer Bestattung und keine Preiszusage für die von Ihnen gewählte Beerdigung. Fragen Sie nach den einzelnen Posten und dem gewählten Friedhof.
Beim Reihengrab für einen Sarg fallen 1.465 € für die Grabstätte mit einer Nutzungszeit von 25 Jahren an. Hinzu kommen 900 € für die Beisetzung und in diesem Beispiel 315 € für eine Kapelle oder Feierhalle von Montag bis Freitag je angefangene 90 Minuten. Daraus ergibt sich eine Summe von 2.680 €. Andere Hallen oder zusätzliche Leistungen verändern den Betrag. Die Fritz-Schumacher-Halle im Forum Ohlsdorf hat beispielsweise einen eigenen Tarif in derselben Gebührenübersicht.
Für eine Grabstätte zur Urnenbeisetzung sind 1.260 € für 25 Jahre aufgeführt. Die Urnenbeisetzung kostet 315 €. Die Standard-Feuerbestattung der Hamburger Krematorium GmbH kostet nach der Preisliste 2026 533 €. Zusammen ergibt dieses Beispiel 2.108 €, ohne eine zusätzliche Kapelle. Standard-Feuerbestattung laut Preisliste 2026: 533,00 € (Annahme 64,00 €, Einäscherung einschließlich Aschegefäß 399,00 €, zusätzliche Leichenschau 70,00 €). Achten Sie darauf, die Bestandteile des Standardpreises nicht noch einmal als zusätzliche Gebühren in dieselbe Berechnung aufzunehmen.
Die Leistungen des Bestatters kommen zu diesen Beträgen hinzu. Die Bestatterleistungen kosten bundesweit im Schnitt rund 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter. Dieser Durchschnitt ist kein Hamburger Festpreis und ersetzt kein Angebot für Ihren Fall. Fragen Sie den vermittelten Bestatter nach einem Kostenvoranschlag, der Ihre gewählte Bestattungsart, den Friedhof und Ihre Wünsche berücksichtigt. Einen thematischen Überblick erhalten Sie unter Bestattungskosten in Hamburg. Entscheidend sind die vereinbarten Leistungen und die tatsächlich zutreffenden Gebühren.
Quellen und Stand: Gebührenübersicht Hamburger Friedhöfe AöR, gültig ab 01.01.2026, gültig ab 01.01.2026, und Preisliste 2026 der Hamburger Krematorium GmbH, Preisliste 2026.
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf das Hamburgisches Bestattungsgesetz vom 30. Oktober 2019, in Kraft seit 1. März 2020. Sie unterscheiden Bestattungspflicht, Überführung, Beisetzung und Ruhezeit. Die Bestattungspflicht beschreibt, welche Angehörigen für die Veranlassung zuständig sind. Die Ruhezeit betrifft dagegen den Zeitraum für Särge und Urnen. Beides sind unterschiedliche Fragen. Die rechtlichen Aussagen werden hier mit ihren geprüften Paragraphen wiedergegeben. Individuelle Fragen zum konkreten Fall sollten Sie mit den zuständigen Stellen klären. Die Informationen ersetzen keine Rechtsberatung und sind keine Zusage über eine behördliche Entscheidung.
Bestattungspflichtig sind die Angehörigen in dieser Reihenfolge: Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel (§ 11).
Erdbestattungen sind im Sarg oder im Leichentuch zulässig (§ 12 Abs. 1). Eine Feuerbestattung erfolgt im Holzsarg (§ 14 Abs. 1).
Vor einer Feuerbestattung ist eine weitere Leichenschau vorgeschrieben (§ 13 Abs. 2).
Urnen dürfen nur auf Friedhöfen beigesetzt werden, auch in Kolumbarien oder Mausoleen; die Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen (§ 16 Abs. 1). Die Urne soll innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 16 Abs. 3).
Eine Urne zu Hause aufzubewahren ist in Hamburg nicht erlaubt; das Verstreuen der Asche in der Natur ist nicht vorgesehen.
Die Beisetzung einer Urne von einem Schiff auf See ist zulässig, wenn sie dem Willen der verstorbenen Person entspricht (§ 16 Abs. 2).
Die Ruhezeit für Särge und Urnen beträgt 25 Jahre (§ 28 Abs. 1).
Wenn Sie Wünsche für die eigene Bestattung besprechen möchten, können Sie im Formular das Anliegen Vorsorge auswählen. Der vermittelte Bestatter berät Sie zur gewünschten Bestattungsart und zum Ort der Beisetzung. Orientieren Sie sich bei der Auswahl an den tatsächlich angebotenen Grabarten und nicht nur an einem allgemeinen Begriff wie naturnahe Bestattung. So lassen sich die örtlichen Möglichkeiten und die Wünsche der verstorbenen Person nachvollziehbar miteinander abgleichen. Halten Sie offen gebliebene Fragen für das Gespräch fest.
Quelle: Hamburgisches Bestattungsgesetz vom 30.10.2019 (HmbGVBl. S. 379).
Können die Bestattungspflichtigen die Kosten nicht tragen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten auf Antrag. Zuständig ist in Hamburg die bezirkliche Sozialdienststelle des Bezirks, in dem die verstorbene Person gemeldet war. Hat sie bis zum Tod Sozialhilfe bezogen, ist die bisher zahlende Dienststelle zuständig. War sie nie in Hamburg gemeldet, ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig. Eine Antragsfrist oder Gebühr gibt es nicht.
Ein Antrag auf Kostenübernahme ist von der Vermittlungsanfrage zu unterscheiden. Unsere Vermittlung ist für Angehörige kostenfrei, sie ist aber keine Entscheidung über Sozialhilfe und keine Zusage zur Finanzierung einer Bestattung. Die zuständige Dienststelle prüft den konkreten Antrag. Beachten Sie deshalb, welcher Bezirk nach den genannten Regeln zuständig ist. Das Standesamt des Sterbeortes und die Sozialdienststelle können nach unterschiedlichen Kriterien bestimmt werden. Die Angaben zum Wohnort und zu einer bisherigen Sozialhilfezahlung helfen bei der Einordnung.
Auf den Bezirksseiten finden Sie ergänzende Angaben zu den aufgeführten Sozialdienststellen. Für Verstorbene ohne Hamburger Meldeadresse ist laut Hamburg Service das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig. Wenn die verstorbene Person bis zum Tod Sozialhilfe bezogen hat, ist die bisher zahlende Dienststelle maßgeblich. Besprechen Sie Fragen zu erforderlichen Kosten unmittelbar mit dieser Stelle. Der vermittelte Bestatter kann mit Ihnen die gewünschten Leistungen besprechen, ersetzt aber nicht die Prüfung des Sozialamts. Aus den Informationen auf dieser Website folgt keine Bewilligungszusage.
Quellen: Hamburg Service: Übernahme von Bestattungskosten (Sozialhilfe) und § 74 SGB XII.
Ein Reihengrab für einen Sarg kostet nach der AöR-Gebührenübersicht 2026 1.465 €, die Beisetzung 900 € und die Kapelle 315 €, zusammen 2.680 €. Ein Urnengrab mit Beisetzung und Standard-Feuerbestattung ergibt 2.108 €. Die Bestatterleistungen kommen hinzu, bundesweit im Schnitt rund 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter. Das ist keine Preiszusage.
Nennen Sie uns Ihren Hamburger Bezirk und Ihre Wünsche im Formular. Wir vermitteln Ihnen kostenfrei ein Bestattungsunternehmen aus Ihrem Hamburger Bezirk. Der vermittelte Bestatter meldet sich bei Ihnen, berät Sie und erstellt einen Kostenvoranschlag. Sie entscheiden, ob Sie ihn beauftragen.
Respektieren Sie die Wünsche der Angehörigen und den vereinbarten Ablauf. Verzichten Sie auf ungefragte Fotos oder Veröffentlichungen und vermeiden Sie störende Telefonate. Fragen Sie bei Unsicherheit nach, statt Kleidung, Musik oder religiöse Gesten vorauszusetzen.
Traueranzeigen finden Sie in Tageszeitungen und in Online-Traueranzeigenportalen. Nicht jeder Todesfall wird dort veröffentlicht. Eine fehlende Anzeige sagt deshalb nichts darüber aus, ob eine Person verstorben ist.
Urnen dürfen nur auf Friedhöfen beigesetzt werden, auch in Kolumbarien oder Mausoleen; die Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen (§ 16 Abs. 1). Die Urne soll innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 16 Abs. 3). Die Beisetzung einer Urne von einem Schiff auf See ist zulässig, wenn sie dem Willen der verstorbenen Person entspricht (§ 16 Abs. 2). Eine Urne zu Hause aufzubewahren ist in Hamburg nicht erlaubt; das Verstreuen der Asche in der Natur ist nicht vorgesehen.
Die Ruhezeit für Särge und Urnen beträgt 25 Jahre (§ 28 Abs. 1).
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Wir vermitteln Ihnen kostenfrei ein Bestattungsunternehmen aus Ihrem Hamburger Bezirk, das sich bei Ihnen meldet.
Premium Lead GmbH ist ein Vermittlungsdienst, kein Bestattungshaus und hat keinen Standort in Hamburg. Der vermittelte Bestatter berät Sie. Ein Vertrag über Bestattungsleistungen kommt mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zustande.
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
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